Übernachtung in unserer Gemeinschaftshütte
Einer Benutzung der Hütte als Übernachtungsstätte wird nur unter Einhaltung folgender Auflagen zugestimmt:
Für die Benutzung der Hütte ist rechtzeitig eine Anfrage an die Badverwaltung der Marktwerke Königstein GmbH im Rathaus Königstein Tel 09665 /9131-0 Mail: info@markt-königstein.de zu stellen, in dem der Beginn und Ende der Benutzung mitgeteilt wird. Ohne schriftliche Bestätigung kann die Nutzung der Gemeinschaftshütte nicht gestattet werden.
Zu Beginn ist eine Kaution von 20 € pro Person beim Schierheitspersonal / Badeaufsicht zu hinterlegen.
Diese Kaution wird nach dem ordnungsgemäßen Verlassen der Hütte vollständig zurückerstattet.
Der Übernachtungpauschale beträgt 5,00 € pro Person / Tag. Die maximale Belegunszahl pro Tag u. Übernachtung liegt bei 30 Personen ; bei größerer Personenanzahl bzw. Gruppe: Preis nach Vereinbarung.
Wichtig : In der Übernachtungspauschale für die Gemeinschaftshütte ist der Badeintritt nicht enthalten
Eine Benutzung der Badeanlagen (Schwimm- und Duschbecken) außerhalb der Aufsichtszeiten (täglich von 10.00 Uhr bis 20.00 Uhr bzw. 10.00 bis 20.00 an
Samstag, Sonn- und Feiertagen) ist nicht gestattet. Für Unfälle während dieser zeiten wird
Den Benutzern ist es nicht erlaubt, Getränke oder Speisen an Badegäste zu verkaufen.
Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten.
Die Errichtung einer Feuerstelle ist nur mit Zustimmung der Badverwaltung, des Landratsamtes Amberg-Sulzbach bzw. Amtes für Landwirtschaft und Forsten erlaubt.
Die Hütte bzw. das umgebende Gelände ist nach Beendigung in einem sauberen Zustand zu verlassen. Glasscherben oder sonstige Abfälle sind unverzüglich zu entfernen.
Bei Gruppen mit Teilnehmern unter 18 Jahren sind mindestens zwei volljährige Aufsichtspersonen erforderlich.
Bei Nichteinhaltung der Auflagen ist die Hütte unverzüglich zu räumen sowie der entstandene Schaden umgehend zu regulieren.
Königstein, Mai 2022